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Tanja Derks

Ihre Notarin in Tönisvorst
Ihre Notarin in
Tönisvorst

Willkommen im Notariat Derks

In meiner Funktion als Notarin in Tönisvorst bin ich mit meinem kompetenten Team jederzeit für Sie da, um Sie in allen notariellen Belangen zu unterstützen. Egal, ob es sich um Ihre Immobilie, Ihr Unternehmen, Ihre Nachlassregelung oder ein anderes Anliegen handelt, wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihnen zu helfen.

Ich verwahre die Urkunden und Akten meines Amtsvorgängers Armin Ogilvie und beurkunde auch in englischer Sprache.

Unsere Bürozeiten sind:
8:30 Uhr bis 18:00 Uhr (Mo – Do)
8:30 Uhr bis 17:30 Uhr (Fr)

Telefon: 02151 9931 – 0

Unsere Tätigkeitsbereiche

Guter Rat zu fairen Preisen

Für unsere Leistungen werden die gesetzlich festgelegten Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz erhoben. Die notarielle Beratung ist inklusive, das heißt, hierfür entstehen keine gesonderten Kosten.

Das Kostensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit in Anspruch nehmen kann. Das notarielle Kostensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet. Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.

Tanja Derks

Ihre Notarin im Zentrum von Tönisvorst

2023                    Ernennung zur Notarin in Tönisvorst
2019 - 2023 Notarassessorin mit Stationen bei Notaren in Moers, Düsseldorf und Erkelenz sowie am Deutschen Notarinstitut in Würzburg
2017 - 2019 Rechtsanwältin in der Kanzlei CMS, Düsseldorf (Bereich Steuerrecht)
2015 - 2017 Rechtsreferendariat am OLG Düsseldorf
2010 - 2015 Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf
2006 - 2010 Diplom-Finanzwirtin in der Finanzverwaltung NRW
Signature

Tanja Derks

(Notarin in Tönisvorst)
Tanja2
Team member

Ihre Ansprechpartner

Stefan Zboralski, Notarfachreferent
zboralski@notarin-derks.de
Durchwahl: +49 (0)2151 9931 – 14

Sabine Taut, Notarfachangestellte
taut@notarin-derks.de
Durchwahl: +49 (0)2151 9931 – 12

Dirk Nothers, Notarfachreferent
nothers@notarin-derks.de
Durchwahl: +49 (0)2151 9931 – 13

Daniela Nellessen, Notarfachreferentin
mail@notarin-derks.de
Durchwahl: +49 (0)2151 9931 – 0

Silke Janßen, Notarfachreferentin
mail@notarin-derks.de
Durchwahl: +49 (0)2151 9931 – 15

Christel Ferling, Notarfachangestellte
mail@notarin-derks.de
Rufnummer: +49 (0)2151 9931 – 0

Svetlana Gawrilow, Notarfachangestellte
mail@notarin-derks.de
Rufnummer: +49 (0)2151 9931 – 0

Claudia Hausmanns, Notarfachangestellte
mail@notarin-derks.de
Rufnummer: +49 (0)2151 9931 – 0

Katja Hoffmann, Notarfachangestellte
mail@notarin-derks.de
Rufnummer: +49 (0)2151 9931 – 0

Leonie Terwesten, Studentische Hilfskraft
mail@notarin-derks.de
Rufnummer: +49 (0)2151 9931 – 0

FAQ

Häufig gestellte Fragen

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  • Kann ich mein Testament selbst schreiben?
    Ein eigenhändiges Testament zu verfassen ist möglich, jedoch ist ein Besuch beim Notar zu empfehlen, da private Testamente oft unvorhergesehene Probleme mit sich bringen: Streit um das Erbe ist keine Seltenheit. Konflikte und Gerichtsverfahren entstehen oft aufgrund unklarer Formulierungen in selbstverfassten Testamenten, die zu verschiedenen Interpretationen führen können. Beim sogenannten Berliner Testament, beliebt bei Ehepartnern, setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, während die gemeinsamen Kinder als Schlusserben benannt werden. Jedoch können unbedachte Formulierungen dazu führen, dass nach dem Tod eines Partners der Überlebende keine weiteren Änderungen mehr vornehmen kann. Die gemeinsamen Kinder werden dann zu gleichen Teilen Schlusserben, selbst wenn sich das Verhältnis zu einem Kind erheblich verschlechtert hat. Ein eigenhändiges Testament mag auf den ersten Blick kostengünstiger erscheinen, jedoch benötigt der Erbe in der Regel einen Erbschein zur Nachweisführung, insbesondere wenn der Verstorbene Immobilien hinterlässt. Auch Banken und Versicherungen verlangen oft einen Erbschein. Die Kosten für einen Erbschein sind häufig höher als die für ein notarielles Testament, das einen Erbschein ersetzt hätte.
  • Wo beantrage ich einen Erbschein?
    Den Erbschein können Sie beim Notar oder beim Gericht beantragen. In beiden Fällen wird eine Gebühr abhängig vom Nachlasswert erhoben. Beim Notar erhalten Sie meistens zügiger einen Termin.
  • Ist eine Vorsorgevollmacht aus dem Internet ausreichend?
    Vorsorgevollmachten aus dem Internet sind von unterschiedlicher Qualität und könnten veraltet sein. Ohne genügendes rechtliches Verständnis besteht im Übrigen das Risiko, das Formular falsch auszufüllen. Es ist entscheidend zu beachten, dass bestimmte Situationen, wie Immobiliengeschäfte oder Handelsregisterangelegenheiten, eine notariell beglaubigte Vollmacht erfordern. Selbst eine rechtlich korrekte Vollmacht aus dem Internet ist daher nutzlos, wenn ihre Form nicht den Anforderungen entspricht.
  • Kann ich den Notar frei wählen?
    Ja, solange die Beurkundung im Büro des Notars stattfindet, spielt es keine Rolle, wo Sie wohnen oder wo ein zu verkaufendes Grundstück gelegen ist. Angenommen, Sie leben in Kempen und möchten eine Immobilie in Willich erwerben. In diesem Fall können Sie sich auch für einen Notar in Tönisvorst entscheiden, um den Kauf zu beurkunden. Allerdings können Beurkundungen in der Regel nur im Amtsbereich des Notars stattfinden. Dieser Bereich entspricht dem Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Sitz hat. Das heißt einen Hausbesuch kann ein Notar aus Tönisvorst zwar in Tönisvorst, nicht jedoch in Willich oder Krefeld vornehmen.
  • Lesen Notare nur vor?
    Das Vorlesen der Urkunde ist nur ein kleiner, aber prägnanter Teil der Tätigkeit eines Notars. Und auch hierbei kommt es darauf an, rechtlich kompliziertes einfach und verständlich zu erklären. Ein Großteil der notariellen Arbeit findet jedoch vor und nach der Beurkundung statt. Vor der Beurkundung erfassen Notare die Wünsche der Beteiligten und beraten sie bei verschiedenen Handlungsoptionen, um eine rechtlich einwandfreie Urkunde zu entwerfen. Änderungswünsche der Beteiligten werden berücksichtigt. Nach der Beurkundung kümmern sich Notare um eine sichere Abwicklung, inklusive der Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Insbesondere bei Immobiliengeschäften holen sie erforderliche Erklärungen ein, überwachen Zahlungen und sorgen für die Eintragung im Grundbuch. Bei Unternehmensgründungen erfolgt die Eintragung im Handelsregister. Nach Testamentserstellung erfolgt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister und die sichere Verwahrung der Urkunde.
  • Muss ich persönlich zum Notar kommen?
    Zu Beurkundungsterminen müssen Beteiligte normalerweise vor dem Notar erscheinen, um den Inhalt der Urkunde vorgelesen zu bekommen, Erläuterungen zu erhalten und offene Fragen zu klären. Wenn jemand nicht persönlich zum Termin kommen kann, kann eine Vertrauensperson für ihn auftreten. Es ist auch möglich, dass eine nicht bevollmächtigte Person die Vertretung übernimmt. Deren Erklärungen müssen Sie dann nachträglich genehmigen, oft notariell beglaubigt, besonders bei Hauskäufen. Besprechungstermine können auf Wunsch auch online oder telefonisch stattfinden. Sprechen Sie uns gerne an.
  • Wie wird man Notar?
    Die Ausbildung von Notaren ist zunächst dieselbe wie von Richtern: Erforderlich ist ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität, das im Durchschnitt vier bis fünf Jahre dauert. Das Studium muss erfolgreich mit der Ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen werden. Es folgt ein zweijähriges Rechtsreferendariat, das mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung endet. Damit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt, was Grundvoraussetzung für das Notaramt ist. Anschließend unterscheidet sich der Werdegang von Notaren danach, ob sie hauptberuflicher Notar oder Anwaltsnotar werden. In Deutschland gibt es aus historischen Gründen beide Notariatsformen. Im Rheinland besteht das hauptberufliche Notariat. Dort erfordert der Zugang zum Notaramt eine mehrjährige Ausbildung, den sogenannten Anwärterdienst. Die Aufnahme in diesen Dienst erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese. Chancen hat dabei nur, wer die juristische Ausbildung mit weit überdurchschnittlichen Ergebnissen abgeschlossen hat. Während des Anwärterdienstes gewinnt man als Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, durch die Übernahme von Vertretungen und durch Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Nach dem Anwärterdienst erfolgt die Ernennung zum Notar durch den Justizminister.
Hätten Sie´s gewusst?

Tönisvorst - die Apfelstadt am Niederrhein

ist bekannt für ihre jährliche Ernte von über 48 Millionen frischen Äpfeln. Etwa 400.000 Apfelbäume verwandeln sich dabei jedes Frühjahr in ein weißes oder rosa blühendes Kleid – abhängig von der Sorte, denn hier gedeihen rund 40 verschiedene Apfelsorten.

Äpfel pro Jahr

Apfelbäume

Apfelsorten

Kostenfreie Parkplätze

So finden Sie uns

Kostenfreie Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem City-Parkplatz Alter Graben. Auf dem Parkplatz gibt es Bereiche mit unterschiedlicher Parkdauer. Im Bereich der Grundschule und an der Straße ist das Parken zwei Stunden möglich.

Weitere kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt vor dem Notariat am Kirchplatz rund um die St. Cornelius Kirche. Donnerstags ist dort das Parken aufgrund des Wochenmarktes nicht möglich.

Kontakt

Schreiben Sie uns

Notariat Derks

Rathausplatz 5

47918 Tönisvorst

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